Auszug aus den Statuten

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich 

  1. Der Verein führt den Namen „Kids & Family“ – Elternverein für Kindergarten, Volks- und Mittelschule in Seefeld i. T.
  2. Er hat seinen Sitz in Seefeld und erstreckt seine Tätigkeit auf das Seefelder Plateau (Seefeld, Reith, Scharnitz, Mösern, Leutasch).
  3. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2 Zweck des Elternvereins

  1. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Volks- und Mittelschule Seefeld zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen, insbesondere

    a) die Wahrnehmung aller dem Elternverein gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden Rechte
    b) die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte
    c) in steter Fühlung und gemeinsamer Arbeit mit der Schulleitung, den Lehrpersonen und den ElternvertreterInnen der Schule, den Unterricht und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise zu fördern
    d) das Verständnis der Eltern für die von der Schule durchgeführten und zu leistende Unterrichts und Erziehungsarbeit zu vertiefen
    e) die erzieherischen Maßnahmen des Elternhauses mit denen der Schule abzustimmen
    f) gelegentlich bei der Fürsorgetätigkeit zugunsten bedürftiger Kinder der Schule mitzuwirken.

  2. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Erziehungsarbeit des Kindergartens Seefeld zu vertreten, insbesondere

    a) in steter Fühlung und gemeinsamer Arbeit mit der Kindergartenleitung, den KindergartenpädagogInnen und den ElternvertreterInnen der Kindergartengruppen, die Bildungsarbeit und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise zu fördern
    b) das Verständnis der Eltern für die vom Kindergarten durchgeführte Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertiefen
    c) die erzieherischen Maßnahmen des Elternhauses mit denen des Kindergartens abzustimmen
    d) gelegentlich bei der Fürsorgetätigkeit zugunsten bedürftiger Kinder des Kindergartens mitzuwirken
    e) Die Bezeichnung Kindergarten Seefeld schließt sowohl Kindergarten als auch Kinderkrippe ein

  3. Der Elternverein hat weiters die Aufgabe auch die über den unmittelbaren Bereich von Kindergarten und Schulen hinausgehenden Interessen der Kinder (wie beispielsweise Freizeitmöglichkeiten zu unterstützen.

 

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.

  2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen und den Mitgliedsbeitrag bezahlen. 
    Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags fördern. 
    Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu aufgrund besonderer Verdienste am Verein ernannt werden. Fördermitglieder sind am Seefelder Plateau wohnhafte Großeltern, die den Mitgliedsbeitrag entrichten.

  3. Kriterium für eine Mitgliedschaft ist, dass die Erziehungsberechtigten in einer Gemeinde des Seefelder Plateaus (Seefeld, Reith, Leutasch, Scharnitz, Mösern) laut ZMR gemeldet sind. Für den Begriff des Erziehungsberechtigten sind die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes sowie des bürgerlichen Rechts anzuwenden. Steht das Erziehungsrecht mehreren Personen zu, so haben sie nur ein Stimmrecht und der Mitgliedsbeitrag ist nur einmal (pro Familie und pro Schuljahr) zu entrichten.