LogoElternverein "Kids & Family"
für Kindergarten, Volks- und Landhauptschule/NMS in Seefeld i.T.



Wir stellen uns vor!


Die Aufgaben des Elternvereins


Der Vorstand

V.l.n.r:
Susanne Hagenlocher, Birgit Widerin, Helga Mader, Birgit Weihs-Dopfer,
Andrea Neuner, Elisabeth Spiegl, Eva Muchitsch
Vorstand2010

Der Vorstand des Elternvereins Seefeld wurde am 19. Oktober 2010 während der ordentlichen Generalversammlung neu gewählt, der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Neue Obfrau ist Dr. Birgit Weihs-Dopfer mit Andrea Neuner und Elisabeth Spiegl als Obfraustellvertreterinnen.

Kassiererin und Kassierstellvertreterin werden von Helga Mader und Eva Muchitsch gestellt, mit Margit Rauth und Ingrid Norz als Kassaprüfer.

Schriftführerin ist Birgit Widerin, die Position der Schrifterführerstellvertreterin übernimmt Susanne Hagenlocher.

Weiters verstärken unser Team Ruth Doyle, Nicole Gross, Barbara Isser, Manuela Lagger, Hanna Mansson, Regina Wanner und Karoline Zorzi!

Wir möchten uns auf diesem Wege bei unserem alten Vorstand recht herzlich bedanken!


Auszug aus den Statuten des Elternvereins

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Elternvereins


§ 2 Zweck des Elternvereins

1. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Volks- und Landhauptschule Seefeld zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen, insbesondere 2. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Erziehungsarbeit des Kindergartens Seefeld zu vertreten, insbesondere

3. Der Elternverein hat weiters die Aufgabe auch die über den unmittelbaren Bereich von Kindergarten und Schulen hinausgehenden Interessen der Kinder (wie beispielsweise Freizeitmöglichkeiten oder die Sicherung von Schulwegen) zu unterstützen.


§ 4 Arten der Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu aufgrund besonderer Verdienste am Verein ernannt werden.
  3. Kriterium für eine Mitgliedschaft ist, daß die Erziehungsberechtigten in einer Gemeinde des Seefelder Plateaus (Seefeld, Reith, Leutasch, Scharnitz, Mösern) laut ZMR gemeldet sind. Für den Begriff des Erziehungsberechtigten sind die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes sowie des bürgerlichen Rechts anzuwenden. Steht das Erziehungsrecht mehreren Personen zu, so haben sie nur ein Stimmrecht und der Mitgliedsbeitrag in nur einmal (pro Familie und pro Schuljahr) zu bezahlen.


 

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Last Update - Oktober 2011